Gewährleistung und Garantie

Das Simplon Qualitätsversprechen

Der Anspruch an ein SIMPLON Bike ist simpel: Es muss haargenau passen. Immer und in jeder Hinsicht. Deshalb werden unsere Bikes maßgeschneidert. Bis ins kleinste Detail. Perfektion gepaart mit Persönlichkeit – das macht die Fahrräder aus! Und weil wir zu 100 Prozent hinter unseren Produkten stehen, geben wir dir ein Qualitätsversprechen!

zur Bike-Registrierung

Lies jetzt alles zu den Garantiebestimmungen von Simplon:

Garantiedauer

6 Jahre mit Registrierung bzw. 4 Jahre ohne Registrierung, auf SIMPLON-Rahmen und -Gabeln ab dem Erstverkaufsdatum (bei Bruch durch Material- und Verarbeitungsfehler).

2 Jahre für Komponenten ab dem Erstverkaufsdatum.

Um in den Genuss der verlängerten Garantie auf 6 Jahre für SIMPLON-Rahmen und -Gabeln zu kommen, bitten wir Sie, sich innerhalb von 20 Tagen ab Kaufdatum online zu registrieren. Diese Leistung ist kostenlos.

Bitte bewahren Sie aber trotzdem die Kaufquittung Ihres Rades bzw. Rahmens auf.
Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die von SIMPLON freiwillig verlängerte Bruchgarantie nicht eingeschränkt. Für die Lackierung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Einhaltung der nachfolgend aufgelisteten Garantiebedingungen ist Voraussetzung für einen Garantieanspruch.

Garantiebedingungen

Die Garantie gilt nur für den Ersterwerber / -in des betroffenen Fahrrades und ist nicht übertragbar.
Sollte eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden, resultiert daraus weder eine Verlängerung noch ein Neubeginn der Garantiedauer.
Die Vorlage des komplett ausgefüllten und mit dem Händlerstempel versehenen Fahrradpasses, sowie der Kaufquittung ist unbedingt erforderlich. Ansonsten ist eine umgehende und positive Garantieerledigung nicht möglich.

SIMPLON behält sich das Recht vor, kostenfreie Mängelbeseitigung abzulehnen, wenn die erforderlichen Dokumente nicht mit dem reklamierten Teil vorgelegt werden oder wenn der Fahrradpass unvollständig, unleserlich oder nachweislich falsch ausgefüllt ist.

Die Gewährleistung / Garantie umfasst keinen der nachfolgenden Punkte:
  -   Unfälle oder andere, nicht in der Macht von SIMPLON liegende Umstände.
  -   Reparaturen durch Dritte, die keine autorisierten SIMPLON Fachhändler sind.
  -   Fahrräder, bei denen die Rahmennummer geändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurde.

Ein Garantieanspruch ist immer bei einem autorisierten SIMPLON Fachhändler (am besten bei dem Händler, bei dem Sie das Fahrrad gekauft haben) geltend zu machen.Im Falle eines Garantieanspruches hat SIMPLON die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil der gleichen Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann SIMPLON ein Teil, welches als Nachfolgebauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen. Die Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten Teilen. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantiezeit beinhaltet nur das defekte Bauteil. Erforderlicher Arbeitsaufwand bzw. anfallende Verpackungs- oder Portospesen gehen zu Lasten des Käufers. Um in den Genuss der verlängerten Garantie zu kommen, müssen nach ca. 100 bis 200 gefahrenen Kilometern bei Ihrem Fachhändler alle beweglichen Teile auf ihre Einstellung kontrolliert, sowie alle Muttern, Schrauben, Kurbeln, Pedale und Speichennippel nachgezogen und das Erstservice in der Service-Checkliste bestätigt werden.

Von der Garantie ausgenommen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen wie z. B. Glühbirnen, Dynamos, Ketten, Reifen, Felgen, Bremsbeläge, Griffe, Naben, Lenkungs- und Getriebelager, Hinterbaulagerungen und Dämpferbuchsen, sowie alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Pflege und Wartung, normale Abnützung oder Anbau von Teilen, die für das entsprechende Rad nicht bestimmt sind, zurückzuführen sind.

Wenn Rahmen oder Gabeln neu lackiert werden, erlischt die Garantie, da wir keinen Einfluss auf die Vorarbeiten und die Lackierung haben und es zu unsichtbaren Vorschädigungen des Rahmens oder der Gabel kommen kann.

Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden, wenn Veränderungen an der Originalkonstruktion vorgenommen wurden oder das Rad nicht unter normalen Bedingungen verwendet wird (Freestyle, Stuntdarbietungen, etc.) oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt. Ebenfalls kein Anspruch besteht bei Spätschäden, die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultieren.

Für Schäden die durch nicht kompatible oder ungeeignete Anbauteile verursacht werden besteht kein Garantieanspruch.

Die Technologie unserer Carbonrahmen ist auf besonders geringes Gewicht ausgelegt. Deshalb hat das Sichtcarbon an Stellen die nur klar lackiert werden eine tragende Funktion. Im Gegensatz zu anderen Herstellern bei denen Sichtcarbon nur aus kosmetischen Gründen aufgebracht wird, kann es bei unserer Fertigungsmethode während dem Aushärten in der Form zu leichten Verschiebungen des Gewebes kommen. Das Reflexionsverhalten von Carbon macht schon geringe Verschiebungen im Gewebeverlauf sichtbar. Solche Unregelmäßigkeiten sind technologisch bedingt, können nicht gänzlich verhindert werden und stellen deshalb keinen Verarbeitungsfehler dar.

Durch das spezielle Verhalten im Praxisbetrieb können bei Carbonrahmen im Laufe der Zeit an manchen Stellen Haarrisse in der Füll- und Lackschicht auftreten. Solche Risse sind nur geringe kosmetische Mängel und stellen keinen Grund für eine Garantiereklamation dar.

ERWEITERUNG

SIMPLON bietet dem Erstkäufer eine freiwillige auf 4 Jahre verlängerte Garantiezeit auf Bruch von SIMPLON-Rahmen oder SIMPLON-Starrgabeln aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern.
Für Räder oder Rahmensets, die nach dem 1.10.2009 verkauft wurden, können Erstkäufer(innen) diese Garantiezeit kostenlos auf gesamt 6 Jahre erweitern.

Voraussetzung für diese Garantieerweiterung ist eine Online-Registrierung des Rades oder Rahmensets. Diese Registrierung ist nur gültig, wenn diese innerhalb von 20 Tagen ab Kaufdatum erfolgt.

Für Simplon Carbonrahmen, beinhaltet die Registrierung auch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme eines Crash Replacements (gilt nicht für Alu-Rahmen).

Bitte bewahren Sie trotz Registrierung unbedingt die Kaufquittung Ihres Rades bzw. Rahmens auf - im Schadensfall ist ein Beleg unbedingt erforderlich.

Details zu den Garantiebedingungen und zum Crash Replacement Programm sind unter den entsprechenden Menüpunkten aufgelistet.
Die Registrierung von Rädern, die vor dem 1.10.2009 gekauft wurden, ist zwar möglich, verlängert aber die Garantiedauer nicht und ermöglicht auch kein Crash Replacement.

CRASH REPLACE

Mit einem Simplon Fahrrad erwerben Sie ein hochwertiges, in Österreich gefertigtes Qualitätsprodukt das nach höchsten Ansprüchen konstruiert und entwickelt und mit außergewöhnlicher handwerklicher Präzision montiert wurde.

Um Sie als Erstbesitzer dann auch in schwierigen Situationen nicht im Stich zu lassen bietet Ihnen SIMPLON auf die Simplon Carbonrahmen und Carbongabeln für die Modelljahre 2010 bis 2016 ein Crash-Replacement über 2 Jahre ab Kaufdatum an. Ab dem Modelljahr 2017 gewährt Ihnen SIMPLON das Crash-Replacement sogar für 3 Jahre ab Kaufdatum an. Das Modelljahr können Sie der dem Fahrrad beigefügten Garantiekarte entnehmen.

Ganz gleich, ob Sie einen schweren Sturz oder einen Unfall hatten oder ob Ihr Simplon Carbonrahmen oder Ihre Simplon Carbongabel auf andere Art nicht mehr funktionstauglich wurde, SIMPLON bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren oder einen vergleichbaren Carbonrahmen bzw. Ihre oder eine vergleichbare Carbongabel von Simplon zu günstigen Konditionen zu erwerben.

Angebot Crash-Replacement:

  • a) Modelljahre 2010-2016:
    • Im ersten Jahr ab Kaufdatum erhalten Sie eine Preisreduktion von 50% vom Verkaufspreis des Ersatzteils     Im zweiten Jahr ab Kaufdatum erhalten Sie eine Preisreduktion von 35% vom Verkaufspreis des Ersatzteils
  • b) Modelljahre ab 2017:
    • In den ersten drei Jahren ab Kaufdatum erhalten Sie eine Preisreduktion von 50% vom Verkaufspreis des Ersatzteils
  • SIMPLON vergütet dem SIMPLON-Fachhändler für die administrative Abwicklung des Crash-Replacement EUR 33,00 (A+D+I) bzw. CHF 50,00 (CH + Lie)
  • Sämtliche anfallenden Frachtkosten (Porto, Zoll, etc.) bzw. Umbaukosten beim SIMPLON-Fachhändler sind von Ihnen als Erstbesitzer zu tragen
  • Das Crash Replacement Angebot gilt nur für Rahmen, eine Anrechnung auf ein neues Komplettrad ist nicht möglich

Bedingungen Crash-Replacement:

  • Das SIMPLON Angebot beschränkt sich auf den Erstbesitzer, der sich binnen 20 Tagen ab Kaufdatum (Rechnungsdatum) als Besitzer online unter www.simplon.com registriert hat
  • Unser Angebot gilt für Simplon Carbonrahmen (ohne Dämpfer) und Carbongabeln
  • Unser Angebot gilt nicht für im Zuge der Gewährleistung bzw. Garantie bereits ersetzte Produkte
  • Beschädigungen müssen die Funktionstauglichkeit beeinträchtigen (optische Beschädigungen ausgeschlossen)
  • Beschädigungen dürfen nicht mutwillig herbeigeführt worden sein
  • Der Erwerb muss bei einem autorisierten SIMPLON-Fachhändler erfolgt sein
  • Die Abwicklung des Crash-Replacement muss über einen autorisierten SIMPLON-Fachhändler erfolgen
  • Das Formular ‚Crash-Replacement’, das über www.simplon.com ausgedruckt werden kann ist, vollständig auszufüllen. Die Vollständigkeit dieses Formulars ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer Crash-Replacement-Anfrage
  • Die beschädigte Ware muss vom SIMPLON-Fachhändler an uns retourniert werden (Frachtkosten gehen zu Lasten des Erstkäufers)

 Abwicklung:

  1. Sie als Erstbesitzer möchten ein Crash-Replacement in Anspruch nehmen
  2. Dann suchen Sie bitte ihren Simplon Fachhändler auf und besprechen die Abwicklung mit ihm
  3. Ihr Simplon-Fachhändler meldet sich im Simplon-Service-Center und erhält eine CR-Bearbeitungsnummer (die im Formular „Crash-Replacement“ eingetragen sein muss)
  4. Sie als Erstbesitzer füllen im Formular Crash-Replacement die Felder „Persönliche Daten“, „Daten Fachhändler“, „Daten Carbonrahmen/Carbongabel“ und den „Unfallbericht“ aus und unterschreiben das Formularblatt
  5. Der SIMPLON-Fachhändler faxt die Crash-Replacement Anfrage VOR dem Versand der Ware an SIMPLON
  6. Der versendeten Ware muss Folgendes beigelegt werden: Rechnungskopie (des Erstbesitzers) // Ausgefüllte Original-Garantiekarte (letzte Seite des Handbuchs) // Vollständig ausgefülltes Formular „Crash-Replacement“
  7. Die beschädigte Ware wird vom SIMPLON-Fachhändler an SIMPLON gesendet
  8. Der Versandkarton soll für SIMPLON die Information „Crash-Replacement“ tragen

Sollte SIMPLON feststellen, dass ein Schaden mutwillig herbeigeführt wurde, behält sich SIMPLON das Recht vor, das Crash-Replacement auszusetzen!

Einen Vorabaustausch von Carbonrahmen und Carbongabeln im Rahmen eines Crash-Replacement ist leider nicht möglich!

Zum Formular: Crash-Replacement